Zum Problem der Bürgerbestimmung in der aristotelischen Politik
Resumen
Der Artikel wendet sich gegen die übliche Deutung der These von Aristoteles, der Bürgerbegriff richtet sich immer nach der Polis-Verfassung. Aristoteles proklamiert mit dieser Äußerung keinen bloß deskriptiven Gesetzpositivismus oder Verfassungsrelativismus. Er möchte damit eher seine Vorstellung des guten Polis-Lebens in den Vordergrund rücken, das aus einer Varietät der Lebensorientierungen besteht und das – insofern es allgemein wünschenswert ist – für alle Poleis normativ ist. Nur unter solchen Umständen kann die Verfassung als „das Eidos der Polis“ bezeichnet werden, an dem sich der Polites-Begriff orientieren soll. Der Bürger wird dadurch relativ breit aufgefasst und die gesamte Argumentation gleicht somit einem Plädoyer für die Volksverfassung (Politeia). Auf der anderen Seite stellt die Bürger-Definition eine wahrhaft aristotelische begriffliche Einschränkung, die ermöglicht, die Tugend des guten Mannes gegenüber der gemäßigten Normativität der bürgerlichen Tugend abzustufen und dadurch die guten Verfassungen auch gegeneinander zu differenzieren.
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